Sperrgut kann der regulären Kehrichtabfuhr mitgegeben werden. Betreffend den Sammeldaten wird auf den Abfallplan verwiesen, welchen Sie bei den Dienstleistungen unter Abfallentsorgung finden.

Ausgenommen sind: Nicht brennbare Abfälle wie Eisen, Keramik und Steine.

Loses Material ist zu bündeln. Sperrgüter dürfen das Gewicht von 50 kg nicht überschreiten.
Schwerere Gegenstände werden nicht abgeführt.
Sämtliche Sperrgüter sind mit einer Sperrgutmarke zu versehen.

Sperrgüter bis zu einer Grösse von max. 150 x 60 x 40 cm sind mit einer Sperrgutmarke zu versehen.
Grössere Sperrgüter sind mit zwei Sperrgutmarken zu versehen.
Polstergruppen sind pro Sitz mit einer Sperrgutmarke zu versehen.

Tipps

Brockenhäuser nehmen guterhaltene Möbel meist gratis entgegen!
In einer Tauschbörse oder mit einem Gratisinserat finden Sie vielleicht eine Abnehmerin/einen Abnehmer für das Gut, das Sie nicht mehr brauchen.

Produkte

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