Pressemitteilung vom 21. Oktober 2020 - Abstimmung über die neue Gemeindeordnung an der Bürgerversammlung 2021Der Gemeinderat Oberriet hat die Gemeindeordnung mitsamt dem Anhang Finanzbefugnisse überarbeitet. Gutachten und Antrag zur neuen Gemeindeordnung werden der Bürgerschaft an der Bürgerversammlung vom 26. März 2021 zur Genehmigung unterbreitet. Die aktuelle Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Oberriet wurde an der Bürgerversammlung 2011 durch die Bürgerschaft genehmigt. Sie wird seit dem 1. Januar 2012 angewendet. Anpassung der Finanzkompetenzen Urnenabstimmung und Volksmotion neu auch vorgesehen Als neues und zusätzliches demokratisches Instrument für die Bevölkerung will der Gemeinderat die Volksmotion einführen. Stimmberechtigte können mit einer Volksmotion verlangen, dass der Gemeinderat eine Vorlage über einen Gegenstand ausarbeitet, der in die Zuständigkeit der Bürgerschaft fällt. Dies kann beispielsweise die Vorlage zu einem Kreditbeschluss sein oder der Erlass eines Reglements. Der Gemeinderat setzte die Anzahl notwendiger Unterschriften auf 200 Stimmberechtigte fest. Damit ist die Hürde weniger hoch als bei einer Initiative. An der Bürgerversammlung wird dann über die Volksmotion entschieden. Wenn sie angenommen wird, arbeitet der Gemeinderat die entsprechende Vorlage aus. Abstimmung notwendig Datum der Neuigkeit 22. Okt. 2020
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