Öffentliche Planauflage / Dekolmationsversuch Rhein, Planverfahren WasserbauÖffentliche Planauflage: Dekolmationsversuch Rhein, Planverfahren Wasserbau Auflageort: Hochbauamt Oberriet, Büro Nr. 23, Staatsstr. 92, 9463 Oberriet Schriftliche und begründete Einsprachen gegen das Projekt und die Zulässigkeit der Enteignung gemäss Art. 28 WBG können während der Auflagefrist beim Baudepartement des Kantons St.Gallen, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen, erhoben werden. Zur Einsprache ist befugt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1). 9001 St.Gallen, 16. November 2020 Datum der Neuigkeit 16. Nov. 2020
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