Öffentliche Planauflage / Teilstrassenplan "Verbreiterung Hinterwasenweg Oberriet"Der Gemeinderat Oberriet hat in Anwendung von Art. 39ff des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1) erlassen: - Teilstrassenplan „Verbreiterung Hinterwasenweg Oberriet“ Mit dem Projekt wird eine hinreichende Zufahrt für alle Anstösser sowie eine Verbesserung der Verkehrssicherheit und Übersicht erreicht. Der Teilstrassenplan sowie der Beschluss des Gemeinderates liegen während 30 Tagen, das heisst vom Dienstag, 16. Februar 2021, bis zum Mittwoch, 17. März 2021, im Rathaus Oberriet, Hochbauamt, 2. Stock, Büro Nr. 23, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Gegen den oben erwähnten Teilstrassenplan sowie den Beschluss des Gemeinderates kann innert der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat Oberriet erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten. Oberriet, 11. Februar 2021 Der Gemeinderat Datum der Neuigkeit 11. Feb. 2021
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