Zustandekommen eines ReferendumsbegehrensZustandekommen eines Referendumsbegehrens(Art. 27 Gesetz über Referendum und Initiative und Art. 13 ff. Gemeindeordnung Oberriet) Gegen die Beschlüsse des Gemeinderates vom 10. August 2015 bzw. 25. Januar 2016 betreffend
Die Prüfung des Referendumsbegehrens hat folgendes ergeben:
Der Gemeinderat stellt fest, dass das Referendumsbegehren zustande gekommen ist. Das Datum der Urnenabstimmung wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt. Rechtsmittel Gegen den vorstehenden Entscheid des Gemeinderates kann innert 14 Tagen beim Departement des Innern des Kantons St. Gallen, Regierungsgebäude, 9001 St. Gallen, Rekurs erhoben werden (Art. 43bis Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege). 9463 Oberriet, 16. März 2016 Der Gemeinderat Datum der Neuigkeit 18. März 2016
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