Volksabstimmung/Wahlen vom 25. September 2016Volksabstimmung/Wahlen vom 25. September 2016Stadt Altstätten und Gemeinden Eichberg, Marbach, Oberriet, Rebstein und Rüthi A) Eidgenössische Volksabstimmung
B) Kantonale Volksabstimmung
C) Erneuerungswahlen der Gemeinde- und Stadtbehörden für die Amtsdauer 2017-2020
Die Urnen werden aufgestellt am Sonntag, 25. September 2016 Altstätten Rathaus 09.30 11.00 Uhr Rebstein Rathaus 10.30 11.30 Uhr Marbach Rathaus 10.30 11.30 Uhr Eichberg Gemeindehaus 10.00 11.30 Uhr Oberriet Rathaus 10.00 11.00 Uhr Schulhaus Eichenwies 10.00 11.00 Uhr Schulhaus Montlingen 10.00 11.00 Uhr Schulhaus Kriessern 10.00 11.00 Uhr Schulhaus Kobelwald 10.00 11.00 Uhr Rüthi Rathaus 10.00 11.00 Uhr Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, in der Gemeinde wohnen und von der Stimmfähigkeit nicht ausgeschlossen sind. Vorzeitige persönliche Stimmabgabe Die Stimmberechtigten haben am Donnerstag und Freitag, 22. und 23. September 2016, während den ordentlichen Büroöffnungszeiten der jeweiligen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung die Möglich¬keit, die vorzeitige persönliche Stimme bei der/dem Stimmregisterführer/in abzugeben. Briefliche Stimmabgabe Die Stimmberechtigten können ihre Stimme ab Erhalt des Abstimmungsmaterials von jedem beliebigen Ort im In- oder Ausland aus brieflich abgeben. Diese muss spätestens am Sonntag, 25. September 2016, bis zur Schliessung der Urnen bei der jeweiligen Gemeinde bzw. der Stadt eintreffen. Das Stimmmaterial erhalten die Stimmberechtigten durch die Post zugestellt. Fehlende Unterlagen können bis Freitag, 23. September 2016, bei den zuständigen Stimmregisterführern der Gemeinden bzw. der Stadt nachbezogen werden. Allfälliger 2. Wahlgang Der 2. Wahlgang wurde auf Sonntag, 27. November 2016, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf die Vortage festgesetzt. Falls ein 2. Wahlgang stattfindet, sind Wahlvorschläge für diesen Wahlgang bis spätestens 4. Oktober 2016, 12.00 Uhr, der betreffenden Gemeinde- bzw. Stadtkanzlei einzureichen. Weitere Informationen und die notwendigen Formulare können ab 27. September 2016 bei der jeweiligen Gemeinde- bzw. Stadtkanzlei bezogen werden. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den 1. Wahlgang. Altstätten, Eichberg, Marbach, Oberriet, Rüthi und Rebstein, 9. August 2016 Die Gemeinderatskanzleien Die Stadtkanzlei Datum der Neuigkeit 10. Aug. 2016
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