Verkehrsanordnung - Strassensperrung mittels PfostenDer Gemeinderat Oberriet hat in Anwendung von Art. 39ff des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1) folgende bauliche Massnahme erlassen:Kirchstrasse Oberriet, Gemeindestrasse 3. Klasse (im Bereich Kreuzung Burgstrasse/Kirchstrasse)
Das Projekt liegt wäh¬rend 30 Tagen, das heisst vom Dienstag, 16. August 2016 bis zum Mittwoch, 14. September 2016, im Rathaus Oberriet, Bausekretariat, 2. Stock, Büro Nr. 21, zur Einsicht¬nahme öffentlich auf. Gegen die bauliche Massnahme kann innert der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat Oberriet erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten. Oberriet, 12.08.2016 Der Gemeinderat Datum der Neuigkeit 15. Aug. 2016
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