Der Gemeinderat Oberriet hat in Anwendung von Art. 39ff des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1) erlassen:
Mit dem Projekt wird der letzte Teil der Chienbergstrasse bis zum Parkplatz Chienberg als Gemeindestrasse 2. Klasse eingestuft (vorher Gemeindestrasse 3. Klasse). Bis anhin war dies lediglich bis zur Liegenschaft Schöb Werner der Fall.
Der Teilstrassenplan bzw. das Strassenprojekt und der Beschluss des Gemeinderates liegen während 30 Tagen, das heisst vom Mittwoch, 26. Juni 2019, bis zum Donnerstag, 25. Juli 2019, im Rathaus Oberriet, Hochbauamt, 2. Stock, Büro Nr. 23, zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Gegen den Teilstrassenplan, das Projekt und den Beschluss des Gemeinderates kann innert der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat Oberriet erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
Oberriet, 19.06.2019 Der Gemeinderat
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