Referendumsvorlage Fonds Neuuniformierung der Musikgesellschaften
Referendumsvorlage
Gegenstand Fonds Neuuniformierung der Musikgesellschaften Referendumsfrist vom 24. November 2019 bis 23. Dezember 2019 (30 Tage) Öffentliche Auflage der Referendumsvorlage Gemeinderatskanzlei, Rathaus 1. Stock Quorum für Zustandekommen Referendumsbegehren 581 gültige Unterschriften
Die Politische Gemeinde Oberriet legte bislang jährlich einen Betrag in eine Reserve ein, woraus jeweils einen Beitrag an die Neuuniformierungen der Musikgesellschaften geleistet wurde. Dies ist aufgrund des neuen Rechnungsmodells der St. Galler Gemeinden (RMSG), welches seit anfangs 2019 umgesetzt werden muss, nicht mehr möglich. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat einen Fonds ins Leben gerufen. Die drei Musikgesellschaften wurden im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens involviert. Für weitergehende Information steht Ihnen die Ratskanzlei (Tel. 071 763 64 20, E-Mail kanzlei@oberriet.ch) gerne zur Verfügung. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist der Gemeinderats-kanzlei einzureichen. Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art. 19 Abs. 1 Gesetz über Referendum und Initiative). Die Referendumsvorlage kann bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden. Oberriet, 21. November 2019 Gemeinderat Oberriet Dokument Fondsreglement_Neuuniformierung_der_Musikgesellschaften_Stand_10.2019.pdf (pdf, 161.5 kB) Datum der Neuigkeit 21. Nov. 2019
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