Bekanntmachung betreibungsamtliche Grundstücksteigerung - Alte Rheinstrasse 15, 9451 KriessernBetreibungsamt Oberriet Pfandverwertungsverfahren (Art. 126, 133 bis 143 SchKG, Art. 29 und 73 ff. VZG) Es ergeht hiermit an die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten die Aufforderung, binnen der Eingabefrist von 20 Tagen ab Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt dem unterzeichneten Betreibungsamt ihre Ansprüche an dem Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und Kosten, anzumelden und gleichzeitig auch anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch das Grundbuch festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Innert der gleichen Frist sind auch alle Dienstbarkeiten anzumelden, welche vor 1912 unter dem früheren kantonalen Recht begründet und noch nicht im Grundbuch eingetragen worden sind. Soweit sie nicht angemeldet werden, können sie einem gutgläubigen Erwerber des Grundstücks gegenüber nicht mehr geltend gemacht werden, sofern sie nicht nach den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches auch ohne Eintragung im Grundbuch dinglich wirksam sind. Ist ein Miteigentumsanteil zu verwerten (Art. 73a VZG), sind innert der gleichen Frist auch die Rechte am Grundstück als Ganzem anzumelden. Betreibungsamt Oberriet Betreibung Nr. 19‘000‘026 / 19‘000‘027 Grundstücksteigerung Schuldner und Pfandeigentümer: Wüst-Köppel Roger, Alte Rheinstrasse 15, Steigerungstag und –zeit: Freitag, 1. Mai 2020, 14:00 Uhr Steigerungslokal: Werkhofsaal, Staatsstrasse 181, 9463 Oberriet Ende der Eingabefrist: 6. Februar 2020 Auflage der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses vom Grundpfand: Grundbuch Oberriet betreibungsamtliche Schätzung vom 17. Dezember 2019 Fr. 890'000.00 Die Verwertung wird infolge Betreibung auf Pfandverwertung des Grundpfandgläubigers im dritten Rang verlangt. Besichtigung des Steigerungsobjekts: Freitag, 17. April 2020, 14:00 bis 15:00 Uhr Der Ersteigerer hat unmittelbar vor dem Zuschlag auf Anrechnung am Zuschlagspreis eine Anzahlung von Fr. 50'000.00 in bar oder mit einem Bankcheck zu leisten. Es wird auf die einschlägigen Bestimmungen der Verordnung des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (SR 281.42) verwiesen. Pfandgläubiger und Dienstbarkeitsberechtigte werden auf die Aufforderung zur Anmeldung ihrer Rechte aufmerksam gemacht. Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 und Änderung vom 30. April 1997 (SR 211.412.41) sowie die dazugehörende Verordnung vom 1. Oktober 1984 und Änderung vom 10. September 1997 (SR 211.412.411) verwiesen. Im Fall der Auslösung fällt die Steigerung dahin. Es können keine Entschädigungsansprüche berücksichtigt werden. 9463 Oberriet, 17. Januar 2020 Betreibungsamt Oberriet Datum der Neuigkeit 17. Jan. 2020
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