Allgemeinverfügung - Videoüberwachung im öffentlichen RaumAufgrund sich wiederholender Vandalenakte auf dem Bahnhofareal sowie von starken Verschmutzungen der Toiletten beim Friedhof Oberriet hat der Gemeinderat Oberriet gestützt auf Art. 35 ff. Polizeireglement der Politischen Gemeinde Oberriet folgende örtlich begrenzte Aufnahmen mit Videokameras, welche eine Personenidentifikation ermöglichen, zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit bewilligt: Überwachter Bereich: Dauer: Visionierung: Datensicherheit: Aufbewahrung: Die Standorte der Videokameras können bei der Ratskanzlei Oberriet (Rathaus, 1. Stock) eingesehen werden (Telefon 071 763 64 20 oder E-Mail an kanzlei@oberriet.ch). Gegen diese Verfügungen kann gemäss Art. 43bis und Art. 47 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) innert 14 Tagen seit Veröffentlichung Rekurs an das Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, erhoben werden. Der Rekurs muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung enthalten. Zur Erhebung des Rekurses ist berechtigt, wer an der Änderung oder Aufhebung der Verfügung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 VRP). Datum der Neuigkeit 4. Mai 2020
|