Rheintaler Gemeinden erarbeiten Schutzkonzepte für ihre SportanlagenDer Bund lockert die Corona-bedingten Schutzmassnahmen schrittweise. Er erlaubt ab 11. Mai 2020 die Benützung von Sportanlagen, allerdings nur unter strengen Vorgaben: Einzuhalten sind nebst den allgemein geltenden Hygieneregeln des BAG auch das Social Distancing (wie Mindestabstand zwischen allen Personen, kein Köperkontakt) sowie eine maximale Gruppengrösse von 5 Personen. Gestützt auf diese Vorgaben haben die eidgenössischen Sportverbände ein für ihre jeweilige Sportart anzuwendendes Schutzkonzept vorlegen müssen, das vom Bund plausibilisiert und freigegeben worden ist. Diese Vorgaben dienen als Richtschnur für die örtlichen Vereine, die, wenn sie ihren Trainingsbetrieb wieder aufnehmen wollen, die Richtlinien ihres Verbandes für sich auf ihre konkrete Situation anzupassen haben. Gleichzeitig sind auch die Infrastrukturbesitzer verpflichtet, ein Sicherheitskonzept zu erarbeiten. Die Rheintaler Gemeinden sind Eigentümerinnen verschiedener grösserer und kleinerer Anlagen und Sporthallen. Sie erarbeiten derzeit in gegenseitiger Abstimmung für ihre Sportanlagen entsprechende Schutzkonzepte. Da die räumlichen und betrieblichen Ausgangslagen unterschiedlich sind, entscheiden die Gemeinden dann individuell, ob und unter welchen Voraussetzungen und ab wann sie eine Anlage für Vereins-Trainings freigeben. Gestützt auf die Schutzkonzepte des jeweiligen Sportverbands, das vereinseigene Schutzkonzept sowie unter konsequenter Berücksichtigung des anlagenspezifischen Schutzkonzepts werden die Sportvereine bei den Gemeinden bzw. Betriebsleitungen ein Gesuch um die Wiederaufnahme des Trainings einreichen müssen. Die Rheintaler Gemeinden informieren die Vereine in den nächsten Tagen direkt über das weitere Vorgehen. Die Schulgemeinden entscheiden für ihre Anlagen individuell. Grundsätzlich festzuhalten ist, dass ohne ein vom Bund plausibilisiertes Schutzkonzept eines übergeordneten Verbands keine Wiederaufnahme der Trainings auf den Sportanlagen bewilligt werden kann. Ebenso werden die Sportanlagen für Individualsportlerinnen und -sportler bis auf weiteres geschlossen bleiben. Ebenfalls geschlossen bleiben Pump-Tracks, Skaterparks und andere Freizeiteinrichtungen. Aus heutiger Sicht werden die Rheintaler Gemeinden die Schwimm- und Freizeitbäder auf 8. Juni 2020 öffnen können, wobei die entsprechenden detaillierten Bundesvorgaben noch nicht bekannt sind. Die jeweils recht kurzfristige Veröffentlichung der konkreten Vorgaben des Bundes bringen es mit sich, dass die Gemeinden für die Vorbereitung einer korrekten und funktionierenden Umsetzung der Schutzmassnahmen etwas Zeit brauchen. Die Rheintaler Gemeinden danken der Bevölkerung fürs Verständnis, wenn daher nicht immer genau auf den Öffnungs-Stichtag des Bunderates alles schon parat ist. Sportanlagen Bildstöckli in Oberriet Kein Vereinstraining in den Hallen Aussenanlagen Bildstöckli
Die Garderoben und Duschen stehen nicht zur Verfügung. Ohne plausibilisiertes Schutzkonzept kein Sport Auf der Grundlage des Schutzkonzeptes des jeweiligen Verbandes sowie des Schutzkonzeptes der jeweiligen Sportanlage muss jeder Verein ein auf seine Trainings angepasstes Schutzkonzept erstellen.Keine Eröffnung des Freibads Bildstöckli
Dokument Schutzkonzept_Sportanlage_Bildstockli.pdf (pdf, 141.9 kB) Datum der Neuigkeit 11. Mai 2020
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