Referendumsvorlage / Erwerb der Liegenschaft Grundstück Nr. 1441Fakultatives Referendum gemäss Art. 13 ff. der Gemeindeordnung Oberriet. Gegenstand Beschluss Gemeinderat Oberriet vom 14. April 2020 Referendumsfrist Öffentliche Auflage der Referendumsvorlage Quorum für Zustandekommen Referendumsbegehren Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist der Gemeinderats-kanzlei einzureichen. Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art. 19 Abs. 1 Gesetz über Referendum und Initiative). Die Referendumsvorlage kann bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden. Oberriet, 28. Mai 2020 Gemeinderat Oberriet
Datum der Neuigkeit 28. Mai 2020
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