Der Einbürgerungsrat setzt sich aus je zwei Mitgliedern des Gemeinderates und zwei Mitglieder des Ortsverwaltungsrates der entsprechenden Ortsgemeinde zusammen. Der Einbürgerungsrat verfolgt folgende Ziele im Sinne der gesetzlichen Vorgaben:

  • Korrekte Abwicklung der Einbürgerungsverfahren;
  • Abklären der "Einbürgerungs-Würdigkeit" der Bürgerrechtsbewerber.

Kontakt

Einbürgerungsrat Oberriet
Staatsstrasse 92
9463 Oberriet
Tel. +41 71 763 64 20
Fax +41 71 763 64 84
kanzlei@oberriet.ch

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