Steuerrechnung defintiv
Zuständiges Amt: Steueramt Steuerrechnung Nach Prüfung Ihrer eingereichen Steuererklärung erhalten Sie - je nach Eingangsdatum Ihrer Steuerdeklaration - die detaillierte Veranlagungsverfügung und die definitive Steuerrechnung gemeinsam in einem Couvert. Steueraufschub In begründeten Fällen können Sie bei Nachzahlungen auf Schlussrechnungen (definitive Steuerrechnungen) eine Stundung beantragen. Diese Verlängerung der Zahlungsfrist hat grundsätzlich eine Verzugszinsberechnung zur Folge. Stundungen für frühere Steuerperioden können nur unter Berücksichtigung der laufenden Steuerrechnungen gewährt werden. Wir bitten Sie deshalb um ein schriftliches und begründetes Stundungsgesuch (siehe Online-Formular). Steuererlass In Härtefällen ist ein Teil- oder Steuererlass für definitive Steuern möglich. Bitte nehmen Sie dazu persönlich Kontakt mit dem Steueramt auf. Online-DiensteBitte beachten Sie: In unserem Online-Schalter wickeln Sie Geschäfte mit uns online ab und können gewisse Dienstleistungen gleich auch online bezahlen. Sie sind für Ihre Eingaben in den Online-Formularen vollumfänglich verantwortlich. Bitte erledigen Sie Online-Dienstleistungen mit der nötigen Sorgfalt. Unvollständige Formulareinträge führen zwangsläufig zu längeren Bearbeitungszeiten oder Rückfragen.Mit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 257.0 kB).
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