AHV Versicherungsausweis
Zuständiges Amt: AHV-Zweigstelle Der persönliche Versicherungsausweis dient dem Verkehr mit den Durchführungsstellen der Sozialversicherungen und ist sorgfältig aufzubewahren. Die AHV-Ausgleichskassen führen für alle Versicherten ein individuelles Konto, auf dem alle Einkommen, Beitragszeiten sowie Betreuungsgutschriften aufgezeichnet werden. Dieses Konto dient als Grundlage für die Berechnung einer Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente. Online-DiensteBitte beachten Sie: In unserem Online-Schalter wickeln Sie Geschäfte mit uns online ab und können gewisse Dienstleistungen gleich auch online bezahlen. Sie sind für Ihre Eingaben in den Online-Formularen vollumfänglich verantwortlich. Bitte erledigen Sie Online-Dienstleistungen mit der nötigen Sorgfalt. Unvollständige Formulareinträge führen zwangsläufig zu längeren Bearbeitungszeiten oder Rückfragen.Mit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 257.0 kB).
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