Individuelle Prämienverbilligung (IPV)
Zuständiges Amt: AHV-Zweigstelle Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf Prämienverbilligungen. Auf der Homepage der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen finden Sie im Online-Schalter ein Berechnungsprogramm. Damit können Sie provisorisch ausrechnen, ob ein Anspruch auf Prämienverbilligung besteht. Online-DiensteBitte beachten Sie: In unserem Online-Schalter wickeln Sie Geschäfte mit uns online ab und können gewisse Dienstleistungen gleich auch online bezahlen. Sie sind für Ihre Eingaben in den Online-Formularen vollumfänglich verantwortlich. Bitte erledigen Sie Online-Dienstleistungen mit der nötigen Sorgfalt. Unvollständige Formulareinträge führen zwangsläufig zu längeren Bearbeitungszeiten oder Rückfragen.Mit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 257.0 kB).
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