Die Einbürgerung in der Politischen Gemeinde richtet sich nach Art. 101 – 108 der Verfassung des Kantons St. Gallen sowie dem Gesetz und der Verordnung über das St. Galler Bürgerrecht. Wenn Sie die untenstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, kann das Gesuch um Einbürgerung nicht gestellt werden.
Der Ablauf und die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Die Ratskanzlei informiert Sie gerne über die massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Die Gesuchsunterlagen können bei der Ratskanzlei bezogen werden.

Schweizer Bürgerinnen und Bürger

Besondere Einbürgerung (Art. 105 KV)

  • Voraussetzung: mind. 5 Jahre in der Politischen Gemeinde Oberriet wohnhaft
  • Entscheid Politische Gemeinde: keine öffentliche Auflage / Einbürgerungsrat


Einbürgerung im Allgemeinen (Art. 104 Abs. 1 und 2 KV)

  • Voraussetzung der besonderen Einbürgerung werden nicht erfüllt
  • Entscheid Politische Gemeinde: öffentliche Auflage nach Genehmigung des Einbürgerungsrates


Ausländische Personen

Detaillierte Infos zu den Verfahren und den Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt «Wie werde ich Schweizer Bürger?» des Amtes für Bürgerrecht und Zivilstand.

Einbürgerung im Allgemeinen (Art. 104 Abs. 1 und 2 KV)

  • 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz (Doppelzählung der Jahre zwischen 8. und 18. Altersjahr)
  • davon letzten 5 Jahre ununterbrochen Wohnsitz im Kanton St. Gallen und in der politischen Gemeinde Oberriet 
  • Niederlassungsbewilligung C
  • Erfüllung der Eignungskriterien gemäss Art. 12 – 14 des Gesetzes über das St. Galler Bürgerrecht, insbesondere die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachten sowie die Werte der Bundesverfassung respektieren
  • gute Deutschkenntnisse (Referenzniveau B1, Nachweis notwendig)
  • Teilnahme am Wirtschaftsleben und Erwerb an Bildung
  • Förderung Integration der Ehefrau oder des Ehemannes bzw. der eingetragenen Partnerin oder des eingetragenen Partners oder der minderjährigen Kinder
  • Vertrautheit mit schweizerischen und örtlichen Lebensverhältnissen
  • Kenntnisse über die Grundsätze des Staatsaufbaus sowie Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse
  • Entscheid Politische Gemeinde: öffentliche Auflage nach Genehmigung des Einbürgerungsrates


Besondere Einbürgerung (Art. 106 KV)

  • ausländische und staatenlose Jugendliche vor Vollendung des 20. Altersjahres
  • 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz
  • davon 5 Jahre in der Politischen Gemeinde Oberriet
  • Erfüllung der Eignungskriterien gemäss Art. 12 – 14 des Gesetzes über das St. Galler Bürgerrecht
  • gute Deutschkenntnisse (Referenzniveau B1 oder Volksschulbesuch in der Schweiz)
  • Entscheid Politische Gemeinde: keine öffentliche Auflage / Einbürgerungsrat


weitere Informationen und Links


Die Zuständigkeit für erleichterte Einbürgerungen und Wiedereinbürgerungen liegt beim Bund, weshalb wir auf die Internetseite des Bundesamtes für Migration verweisen: erleichterte Einbürgerung und Wiedereinbürgerung

 

 

Zugehörige Objekte