Der Zivilprozess beginnt in der Regel mit einem Schlichtungsverfahren vor dem Vermittler. Wenn der Streitwert CHF 30'000 übersteigt, ist das Vermittlungsverfahren freiwillig.

Der Vermittler und seine Stellvertreter werden durch das Kreisgericht gewählt. Für die Gemeinde Oberriet ist das Vermittleramt Rheintal zuständig.

Vermittleramt Rheintal

Sabine Flachsmann
Obergasse 4
9437 Marbach
+41 58 229 63 80
sabine.flachsmann@sg.ch

Stellvertretung:

  • Erwin Frei
  • Janojan Thambirajah