Das Migrationsamt des Kantons St.Gallen ist zuständig für die Erteilung, Verlängerung oder für den Entzug von Aufenthaltsbewilligungen der ausländischen Wohnbevölkerung im Kanton St.Gallen.

Formulare für diverse Bewilligungen können über die Website des Migrationsamt heruntergeladen werden.

Änderung Bewilligungserteilung C-Bewilligung

Aufgrund eines Entscheids des Bundesgerichts vom 9. Mai 2022 hat das SEM seine Weisungen im Zusammenhang mit der Erteilung von C-Bewilligungen aktuell angepasst. Neu müssen Personen aus allen Staaten für den Erhalt einer Niederlassungsbewilligung sämtliche Integrationskriterien, u.a. auch die Sprachkompetenzen erfüllen und nachweisen.

Die neue Weisung hat zur Folge, dass bei Verlängerungsgesuchen einer B-Bewilligung ab 1. November 2022 keine C-Bewilligung von Amtes wegen (automatischer Erhalt) erteilt wird. Die Erteilung erfolgt für alle Staaten nur noch auf Gesuch hin unter Beilage der Unterlagen gemäss Merkblatt vom Migrationsamt.

Gesuchseingänge beim Migrationsamt St. Gallen bis und mit 31. Oktober 2022 werden noch nach der bisherigen Regelung bearbeitet.

Verlängerung B- und C-Bewilligungen

Neu erhalten die Ausländerinnen und Ausländer die Verfallsanzeige direkt zugestellt. Die Verfallsanzeigen dürfen direkt dem Migrationsamt zur Bearbeitung gesendet werden. Adresse: Migrationsamt, Oberer Graben 38, 9001 St. Gallen. 

Duplikate

Das Gesuch um Ausstellung eines Ausweis-Duplikats darf künftig ebenfalls direkt beim Migrationsamt eingereicht werden. Dem Gesucht ist eine Verlustanzeige beizulegen.

Zugehörige Objekte