Hunde-Erfassungsdatenbank

AMICUS ist die Hundedatenbank der Schweiz. Diesbezüglich gilt:

  • Erst/Neu-Hundehalter müssen sich zuerst auf der Gemeinde registrieren = nur Halterdaten.
  • Danach müssen die Hundedaten beim Tierarzt mittels Chip registriert werden.
  • Ebenfalls ist der Hundebesitzer verantwortlich Statusänderungen (Halterwechsel, Ausfuhr ins Ausland, Tot des Hundes, usw.) bei AMICUS zu melden. Dies können angemeldete Hundehalter selber bei AMICUS vornehmen.

Genaueres kann unter www.amicus.ch nachgelesen werden. Ebenfalls bietet die AMICUS eine Heldpesk an: 0848 777 100 oder info@amicus.ch.

Alle Hunde in der Schweiz, ob jung oder alt, müssen gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS registriert sein. Bereits gekennzeichnete Hunde – mit Mikrochip oder Tätowierung – müssen nur noch in der Datenbank AMICUS eingetragen werden. In beiden Fällen können Sie sich an Ihren Tierarzt wenden.

Welpen müssen innerhalb der ersten drei Monate mit einem Mikrochip gekennzeichnet und bei AMICUS registriert werden. Zudem sind die Hundehalter verpflichtet, Adressänderungen, Halterwechsel und das Ableben des Hundes AMICUS zu melden.

Weitere Informationen zur Kennzeichnungspflicht finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Veterinärwesen unter www.bvet.admin.ch oder bei AMICUS unter www.amicus.ch.

Hundetaxe

Das Gemeindekassieramt zieht die jährliche Taxe mittels Rechnung ein. Wir bitten Sie deshalb, uns einen Halterwechsel oder den Tod eines Hundes ebenfalls zu melden.

Die Taxe beträgt per 01.01.2020 für jeden Hund Fr. 120.00. Die Taxe ist für ein Kalenderjahr im Voraus geschuldet.


Sachkundenachweis ist nicht mehr nötig

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23.11.2016 beschlossen, das nationale Hundekurs-Obligatorium aus dem Tierschutzgesetz per 01.01.2017 zu streichen. Info Bundesamt für Verterinärwesen.

Somit müssen ab dem 01.01.2017 KEINE SKN-Kurse mehr absolviert werden.

Zugehörige Objekte