Abstimmungen und Bürgerversammlungen, Unterlagen bestellen

Grundsätzlich erhalten die Stimmberechtigten spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungssonntag das Stimmmaterial. Bei Proporzwahlen, bei zweiten Wahlgängen sowie bei am gleichen Tag stattfindenden weiteren Abstimmungen beträgt die Frist zehn Tage. Das Stimmmaterial besteht aus dem Abstimmungsgutachten, dem Stimmausweis und dem Stimmzettel.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann beim Einwohneramt, Staatsstrasse 92, 9463 , Telefon +41 71 763 64 90 bezogen werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) vorweisen.

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