Die kantonale Verordnung über die Aufnahme von Asylsuchenden regelt den Vollzug der eidgenössischen Asylgesetzgebung im Bereich der Betreuung von Asylsuchenden, stellt die Zuständigkeiten klar und beschreibt das Zuweisungsverfahren an die Gemeinden. Die Gemeinden sind verpflichtet, gemäss einem speziellen Verteilschlüssel Asylsuchende und Flüchtlinge in der Gemeinde unterzubringen und zu betreuen.

Die zugewiesenen Personen wohnen in verschiedenen Mietwohnungen oder in kleineren Gemeinschaftsunterkünften. Sie werden durch das Sozialamt betreut.

Seit 1.10.2010 werden die Rheintaler Gemeinden bei der Integration von Flüchtlingen, vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen von REPAS Rorschach-Rheintal, in Rorschach, unterstützt. Dort erfolgen die Potenzialabklärung und die Betreuung der betroffenen Personen während der Integrationsmassnahmen.

Weitere Informationen:

Zugehörige Objekte