Errichtungen oder Änderungen von Bauten und Anlagen benötigen eine Bewilligung der Gemeinde. Die Bewilligungspflicht richtet sich nach Art. 136 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (abgekürzt PBG; sGS 731.1).

Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an den Gemeinderat ab. Ausserdem koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung.

Fragen über feuerpolizeiliche Belange beantwortet Ihnen der Feuerschutzbeamte (Tel. +41 71 763 64 75). Er berät Sie gerne, damit möglichst schon in der Planung von Bau- oder Umbauvorhaben feuerpolizeiliche Massnahmen berücksichtig werden können.

Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben gibt Ihnen das Bauamt gerne Auskunft. 

Nähere Informationen zum Zonenplan finden Sie hier.

Preis

3 Promille der Baukosten; mind. Fr. 250.00, max. Fr. 10'000.00

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