Bei einem Wohnungswechsel bitten wir unsere Abonnenten, uns den Zügeltermin frühzeitig (mind. 1 Woche vor der gewünschten Ablesung) bekannt zu geben. Ansonsten können wir nicht garantieren, dass die Stromzähler und Wasseruhren termingerecht abgelesen werden. Solange dem Gemeindekassieramt keine Meldung über einen Wohnungswechsel vorliegt, haftet der uns gemeldete Mieter.

Bemerkung: Diese Meldung ist vor dem Mieterwechsel einzureichen. Für entgangene Strom- und Wasserzinsen oder Gebühren haftet der Hauseigentümer.

Für die schriftliche Mitteilung können Sie hier das Meldeformular als PDF-Datei herunterladen, direkt ausfüllen, ausdrucken und an das Gemeindekassieramt Oberriet, Staatsstrasse 92, Postfach 282, 9463 Oberriet senden.

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