Auskunft über Beistandschaft und Vorsorgeauftrag (früher: Handlungsfähigkeitszeugnis)

Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie eine Bestätigung, dass Ihre Handlungsfähigkeit nicht eingeschränkt ist. Die Bestätigung heisst neu "Auskunft über Beistandschaft und Vorsorgeauftrag" (früher: Handlungsfähigkeitszeugnis).

Die Bestätigung kann vom Einwohneramt bezogen werden.

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