Die Gemeinderatskanzlei bereitet die Wahlen und Sachabstimmungen gestützt auf die Bestimmungen des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (WAG) vor und veranlasst den Versand der Abstimmungsunterlagen an die im Stimmregister eingetragenen Personen. Falls Sie als stimmberechtigte Person die Unterlagen bis am 19. Tag vor der Abstimmung nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der Gemeinderatskanzlei.

Am Abstimmungssonntag zählt das Wahlbüro die eingegangenen Zettel und ermittelt das Wahl- oder Abstimmungsresultat. Die Ergebnisse werden bei kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen an die übergeordneten Stimmbüros übermittelt sowie im Anschlagkasten ausgehängt und im Internet unter der Rubrik Abstimmungen & Wahlen publiziert.

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