Jährlich finden in der Regel an mindestens vier Sonntagen Abstimmungen auf Bundes-, Kantons- und bzw. oder Gemeindeebene statt. Zudem ist jeweils im März/April die Bürgerversammlung vorgesehen.

Die Termine finden Sie hier

Kontakt

Gemeinderatskanzlei, kanzlei@oberriet.ch

Urne Öffnungszeiten

Sonntags jeweils 10.00 - 11.00 Uhr

Urnenstandort

Oberriet - Rathaus
Eichenwies - Schule
Montlingen - Schule
Kriessern - Schule
Kobelwald - Schule

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zur Teilnahme an einer Abstimmung bzw. Wahl berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann beim Einwohneramt, Staatsstrasse 92, 9463 , Telefon +41 71 763 64 90 bezogen werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) vorweisen.

Brieflich abstimmen

Wie stimme ich brieflich ab?

  1. Unterschreiben Sie die Erklärung zur brieflichen Stimmabgabe bzw. den Stimmrechtsausweis. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.
  2. Legen Sie den/die ausgefüllten Stimmzettel in das beiliegende Stimmzettelkuvert (grau) oder in ein privates Kuvert. Ohne Kuvert ist die Stimmabgabe ungültig.
  3. Legen Sie das Stimmzettelkuvert mit dem/den Stimmzettel/n sowie den unterschriebenen Stimmrechtsausweis in das Antwortkuvert (weiss), mit dem Sie das Stimmmaterial erhalten haben. 
  4. Übergeben Sie das Antwortkuvert rechtzeitig der Post. Briefliche Stimmen müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urnen bei der Gemeindeverwaltung Oberriet eintreffen. 
  5. Das Fensterkuvert kann unfrankiert der Post übergeben, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen oder an der Urne abgegeben werden.
  6. Beim Zurücksenden per Post ist zu beachten, dass die Stimmabgabe spätestens am Freitag vor dem Abstimmungssonntag der Post zu übergeben ist.

 

Elektronische Stimmabgabe (E-Voting)

Die Stimmberechtigten in der Politischen Gemeinde Oberriet können ab der Urnenabstimmung vom 24. November 2024 elektronisch abstimmen und wählen. Für die Nutzung des elektronischen Stimmkanals ist eine einmalige Anmeldung erforderlich.

Den Stimmberechtigten, die sich für E-Voting angemeldet haben, wird künftig bei jedem Urnengang das Stimmmaterial sowohl für die elektronische Stimmabgabe wie auch für die bisherigen Kanäle (brieflich und Urne) zugesendet.

An- und Abmeldungen sind ab sofort möglich und werden berücksichtigt, wenn sie spätestens acht Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag vorgenommen werden. Vorübergehend ist die Teilnehmerzahl allerdings noch beschränkt. Die Anmeldemöglichkeit wird vom Kanton gesperrt, sobald 30 % der Anzahl Stimmberechtigten erreicht werden.

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Anmeldeverfahren.

Weitere Informationen zum Stimmkanal E-Voting erhalten Sie auch unter E-Voting | sg.ch.

 

Wo finde ich die Abstimmungsresultate?

Politische Gemeinde Oberriet

Die Abstimmungsresultate von Oberriet finden Sie unter Gemeindeverwaltung Oberriet - Termine, wobei es sich bei kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen nur um Teilresultate handelt.


Kanton St.Gallen

Die Gesamtresultate der Vorlagen sind am Abstimmungstag auf der Homepage des Kantons St. Gallen abrufbar unter www.abstimmungen.sg.ch (Sachabstimmungen) oder www.wahlen.sg.ch (Wahlen).


Bund

Die Resultate des Bundes finden Sie unter www.admin.ch. Die Datenbank www.swissvotes.ch gibt Auskunft über die Vorlagen und die Resultate von mehr als 500 Abstimmungen auf Bundesebene seit 1848.

Über bevorstehende Abstimmungen und Wahlen finden Sie zudem auf der Informationsplattform www.ch.ch nähere Informationen.