Wer öffentlichen Grund beansprucht, benötigt dafür eine Bewilligung des Eigentümers. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich schriftlich an die Gemeinderatskanzlei und machen Sie darin folgende Angaben:
- Standort und Fläche (bitte in Situationsplan genau einzeichnen)
- Grund
- Gesuchsteller
- Dauer bzw. genaue Zeitangabe
- wichtige Zusatzinformationen
Für den gesteigerten Gemeingebrauch im Rahmen von Bauprojekten (Abstell- und Installationsflächen, Krane etc.) wird eine angemessene Gebühr erhoben.
Bei der Durchführung von kurzfristigen Anlässen zu Gunsten einheimischer Vereine etc. hingegen wird in der Regel auf Gebühren verzichtet.