Entladungslampen, Halogen-Metalldampflampen, Natriumdampflampen etc. (jedoch keine Allgebrauchs-Glühlampen, Halogen-Glühlampen etc.) müssen zurück an die Verkaufstelle oder in die Giftsammelstelle gebracht werden.

Tipps

Die Röhren und Lampen dürfen nicht kaputt gemacht werden (Gasaustritt).
In die Sammelstellen nur ganze Röhren und Lampen zurückbringen.

Gebühren

Gebührenpflichtig