Autowäsche auf Privatplätzen
Es ist untersagt, Stoffe, die Wasser verunreinigen können, mittelbar oder unmittelbar in
ein Gewässer einzubringen oder versickern zu lassen. Das bedeutet beispielsweise, dass
die Verwendung von Reinigungsmitteln, wie Shampoo, bei der Autowäsche auf Privatplätzen
verboten ist. Denn nicht jeder Abwasserschacht führt zu einer Kläranlage; manchmal fliesst das Schmutzwasser direkt in ein Gewässer!

Daher wird geraten, Autos in bewilligten Autowaschanlagen zu reinigen. Diese Anlagen sind mit entsprechenden Abwasservorbehandlungsanlagen ausgerüstet und das Abwasser wird korrekt behandelt.

Wasserentsorgung von privaten Schwimmbädern

Schwimmbadwasser muss in die Schmutzwasserkanalisation und somit in eine Abwasserreinigungsanlage eingeleitet werden. Das Schwimmbecken darf erst entleert werden, wenn die letzte Zugabe von Desinfektionsmitteln, beispielsweise Chlor, mindestens eine Woche zurückliegt. Das in die Kanalisation abgeleitete Abwasser hat den Anforderungen der Gewässerschutzverordnung zu entsprechen. Das Bassin ist langsam zu entleeren; höchstens 2 Liter pro Sekunde.