Das Betreibungsamt hat zum Ziel, nicht bezahlte Geldforderungen mit staatlicher Hilfe auf Ersuchen der Gläubiger einzutreiben. Grundlage dafür bietet das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG). Zu den Hauptaufgaben des Betreibungsamtes zählt:

  • Einleitung Betreibungsverfahren
  • Betreibung auf Pfändung, Konkurs, Faustpfand und Grundpfandverwertung
  • Vollzug von Pfändungen, Retentionen und Arresten
  • Verwaltung von eingepfändetem Wohneigentum
  • Durchführung Verwertungsverfahren (Grundpfand oder bewegliche Gegenstände)
  • Erteilung von Betreibungsauskünften
  • Ausstellung von Verlustscheinen
  • Führung Eigentumsvorbehaltsregister
  • Rechtshilfeverfahren
  • allgemeine Führung der Protokolle und Register
     

Betreibungsferien
Betreibungsferien sind 7 Tage vor und 7 Tage nach Ostern und Weihnachten sowie vom 15. bis 31. Juli. Begehren können auch während den Betreibungsferien eingereicht werden; die Behandlung erfolgt jedoch erst nach Ablauf der Betreibungsferien. Während den Betreibungsferien ist das Betreibungsamt zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar.
 

Kontoverbindung
IBAN CH38 0900 0000 9000 3084 0
PostFinance
lautend auf Betreibungsamt Oberriet

Kontakt

Betreibungsamt
Staatsstrasse 92
Postfach 282
9463 Oberriet
Tel. +41 71 763 64 91
betreibungsamt@oberriet.ch

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