Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Wegzug beim Einwohneramt online (eUmzugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) oder persönlich abmelden.

Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • neue Adresse
  • militärisch Meldepflichtige: Dienstbüchlein

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:

  • neue Adresse
  • Ausländerausweis

eUmzug

Mit eUmzug sind Umzugsmeldungen (Zuzüge, Wegzüge, Adressänderungen) innerhalb der Schweiz ganz einfach elektronisch zu melden.

http://www.eumzug.swissExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

http://eportal.sg.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Preis

gratis

Zugehörige Objekte