Die Familienzulagen sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Sie umfassen Kinder- und Ausbildungszulagen und in einzelnen Kantonen zudem Geburts- und Adoptionszulagen. Im Kanton St. Gallen werden letztere aber nicht ausgerichtet.

Anspruch auf Familienzulagen haben alle Arbeitnehmenden, alle Selbständigerwerbenden sowie Nichterwerbstätige und arbeitslose Mütter, die eine Mutterschaftsentschädigung beziehen. Für die Beschäftigten in der Landwirtschaft gilt eine Sonderregelung.

Weitere Auskünfte, Formulare und Merkblätter zu den Familienzulagen finden Sie auf der Homepage der Sozialversicherungsanstalt (SVA) St. Gallen oder Sie können diese bei der AHV-Zweigstelle beziehen.

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