Seit November 2006 können Privatpersonen keinen Strafregister-Auszug mehr direkt am Schalter im Bundesamt für Justiz in Bern beziehen. Die Bestellung bei der Gemeindeverwaltung ist auch nicht mehr möglich.
Das Schweizerische Strafregister akzeptiert nur noch Bestellungen, welche über Internet oder am Postschalter bestellt und bezahlt werden.

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