Abbrennen von Feuerwerk

Für das Abbrennen von Feuerwerkskörper der Kat. F2- F4 ist ausserhalb des Nationalfeiertages und dem Silvester eine Abbrandbewilligung der Gemeinde erforderlich (Art. 13 des Polizeireglements der Politischen Gemeinde Oberriet). Die Bewilligung kostet Fr. 50.00.

Wer Feuerwerkskörper der Kat. F4 verwenden will, muss zudem über einen sogenannten Verwenderausweis für Kat. FWA/FWB verfügen.

Das Abbrennen und Werfen von Knallkörpern ist verboten. Vom Verbot ausgenommen ist der Umgang mit Knallkörpern am 1. August sowie an Silvester bzw. Neujahr.

Das Gesuch kann im Online-Schalter heruntergeladen werden.

 

Verkauf von Feuerwerkskörper

Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen zu Vergnügungszwecken (Feuerwerkskörper F2-F3) ist bewilligungspflichtig. Die Bewilligung kostet Fr. 150.00.

Das Gesuch kann im Online-Schalter heruntergeladen werden.

 

Weitere Informationen zum Thema Sprengstoff / Pyrotechnik finden Sie hier.

Zugehörige Objekte