Wer öffentlichen Grund beansprucht, benötigt dafür eine Bewilligung des Eigentümers. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich schriftlich an die Gemeinderatskanzlei und machen Sie darin folgende Angaben:
  • Standort und Fläche (bitte in Situationsplan genau einzeichnen)
  • Grund
  • Gesuchsteller
  • Dauer bzw. genaue Zeitangabe
  • wichtige Zusatzinformationen

Für den gesteigerten Gemeingebrauch im Rahmen von Bauprojekten (Abstell- und Installationsflächen, Krane etc.) und für das längerfristige Abstellen von Fahrzeugen und dergleichen wird eine angemessene Gebühr erhoben.
Bei der Durchführung von kurzfristigen Anlässen zu Gunsten einheimischer Vereine etc. hingegen wird in der Regel auf Gebühren verzichtet.

Zugehörige Objekte