Sie möchten eine ausländische Person aus einem visumspflichtigen Land für höchstens 3 Monate als Tourist/-in in die Schweiz einladen. Was müssen Sie tun?

Personen aus visumspflichtigen Ländern reichen als erstes ein Visumsgesuch bei der für ihren Wohnort zuständigen schweizerischen Auslandvertretung ein.
• Die schweizerische Auslandvertretung eröffnet nach Antragstellung (Visumsantragsformular) ein entsprechendes Verfahren und übergibt der ausländischen Person das kostenlose Formular "Verpflichtungserklärung".
• Die ausländische, antragstellende Person übermittelt das Formular an die Garantin oder den Garanten.

Wenn Sie bereit sind, die Garantiesumme von Fr. 30'000 zu übernehmen, ergänzen und unterzeichnen Sie die "Verpflichtungserklärung" und sprechen damit persönlich beim Einwohneramt Oberriet vor. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Garantieübernahme gegeben sind und senden es anschliessend an das Migrationsamt des Kantons St. Gallen

Bitte bringen Sie mit:
• Verpflichtungserklärung
• Passkopie des Garanten 
• Nachweis der Reiseversicherung: Die Versicherung muss im gesamten Schengenraum und während der Gesamtgültigkeitsdauer des Visums gültig sein. Die Versicherung muss ihren Sitz oder eine Filiale in einem EU-oder EFTA-Mitgliedstaat haben.
• Nachweis von Barvermögen über 30'000 Franken mittels aktuellen und auf die Garantin oder den Garanten lautenden Bank- und/oder Postkontoauszug.
• Sollte kein solches Barvermögen vorhanden sein oder nicht belegbar sein:
  • Lohnabrechnung der Garantin oder des Garanten über die letzten drei Monate.
• Fr. 50.- pro Verpflichtungserklärung

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