Ist es Ihnen aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht möglich, die definitive Steuerrechnung vollständig zu bezahlen, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit die Steuern vollständig oder teilweise zu erlassen.

Füllen Sie dazu dieses Formular «Fragebogen Erlassgesuch» vollständig aus und reichen Sie diesen zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim Steueramt Oberriet ein.

Das Gemeindesteueramt prüft die Unterlagen und leitet das Gesuch anschliessend an das Kantonale Steueramt St. Gallen weiter. Dieses ist für den Entscheid über einen vollständigen oder teilweisen Steuererlass zuständig.

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