Volksabsstimmung vom 29. November 2026
Informationen
- Datum
- 29. November 2026
- Lokalität
Oberriet - Rathaus
Eichenwies - Schule
Montlingen - Schule
Kriessern - Schule
Kobelwald - Schule- Kontakt
- Gemeinderatskanzlei
- Beschreibung
Eidgenössische Vorlagen:
- Bundesbeschluss vom 19. Juni 2026 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
- Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk»
- Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!»
- Änderung vom 19. Dezember 2025 des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial (Kriegsmaterialgesetz, KMG)
Kantonale Vorlagen:
- Nachtrag zum Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (Finanzierung ambulante Leistungen im Bereich Wohnen)
- III. Nachtrag zum Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (Inklusive familienergänzende Kinderbetreuung)
Kommunale Vorlagen:
Keine
Weitere Informationen zu den eidgenössischen Vorlagen finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und zu den kantonalen Vorlagen hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Alle Informationen und das Resultat zur Abstimmung finden Sie auch auf VoteInfo, der App zu den Abstimmungen von Bund und Kantonen.
Eidgenössische Vorlagen
Bundesbeschluss vom 19. Juni 2026 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
- Beschreibung
Ausgangslage
Im März 2024 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Initiative für eine 13. AHV-Rente angenommen. Die 13. Rente wird im Dezember 2026 erstmals an die rund 2,6 Millionen Rentnerinnen und Rentner ausbezahlt. Das kostet zu Beginn über 4 Milliarden und später über 5 Milliarden Franken. Davon muss der Bund gut einen Fünftel übernehmen. Der Rest ist zurzeit nicht finanziert. Bereits 2026 gibt die AHV mit der 13. Rente mehr aus, als sie einnimmt. Ohne zusätzliche Einnahmen wird das Defizit von Jahr zu Jahr grösser und die AHV gerät finanziell zunehmend in Schieflage.
Die Vorlage
Das Parlament hat deshalb beschlossen, einen Teil der 13. AHV-Rente mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer (MWST) um 0,4 Prozentpunkte zu finanzieren. Nicht erhöht wird die Mehrwertsteuer auf gewisse alltägliche Güter wie Lebensmittel oder Medikamente. Die Erhöhung verschafft der AHV zusätzliche Einnahmen in der Höhe von schätzungsweise 1,4 Milliarden Franken pro Jahr. Zusammen mit dem Bundesbeitrag deckt sie rund die Hälfte der zusätzlichen Kosten der 13. AHV-Rente. Dadurch verringern sich die jährlichen Defizite, die durch die zusätzlichen Ausgaben für die 13. AHV-Rente entstehen, und die Reserven der AHV (Ausgleichsfonds) sinken weniger schnell. Über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer muss abgestimmt werden. Sie kann frühestens Anfang 2028 in Kraft treten. Somit gibt es für die Auszahlungen der 13. AHV Rente in den Jahren 2026 und 2027 keine Zusatzfinanzierung
- Formulierung
- Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 19. Juni 2026 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer annehmen?
- Ebene
- Bund
- Art
- Bundesbeschluss
Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk»
- Beschreibung
Ausgangslage
Feuerwerk löst sehr unterschiedliche Reaktionen aus. Für die einen gehört es traditionell zum 1. August und vermehrt auch zu Silvester. Für andere ist Feuerwerk ein Ärgernis, das Lärm und Umweltverschmutzung verursacht sowie Tiere aufschreckt. Heute gibt es zahlreiche Vorschriften wie Altersgrenzen und Bewilligungspflichten, die den Gebrauch von Feuerwerk regeln. Zudem können die Kantone und die Gemeinden den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern beschränken oder verbieten. Sie haben damit die Möglichkeit, die negativen Auswirkungen von Feuerwerk zu reduzieren.
Die Initiative
Die Initiantinnen und Initianten verlangen einen stärkeren Schutz von Menschen, Tieren und Natur vor Lärm, Luftschadstoffen, Abfall, Unfällen und Bränden, die durch Feuerwerk verursacht werden. Die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» will den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, verbieten. Sie lässt offen, welche Feuerwerkskörper als lärmerzeugend gelten und daher verboten werden sollen. Lärmarme Feuerwerkskörper wie bengalische Feuer und herkömmliche Vulkane sollen gemäss den Initiantinnen und Initianten erlaubt bleiben. Zudem könnten die Kantone für Anlässe von über regionaler Bedeutung Ausnahmebewilligungen erteilen, etwa zum Nationalfeiertag am 1. August oder bei anderen Volksfesten. Auch an solchen Anlässen sollen Einzelpersonen jedoch keine lärmerzeugenden Feuerwerkskörper abbrennen dürfen.
- Formulierung
- Wollen Sie die Volksinitiative « Für eine Einschränkung von Feuerwerk » annehmen?
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!»
- Beschreibung
Ausgangslage
Heute werden Ehepaare und unverheiratete Paare unterschiedlich besteuert. Mit der vom Stimmvolk am 8. März 2026 angenommenen Individualbesteuerung entfällt diese unterschiedliche Behandlung. Ab 2032 werden alle Steuerpflichtigen auf Bundes- und Kantonsebene individuell besteuert. Das heisst: Jede Person versteuert das eigene Einkommen und Vermögen.
Die Initiative
Im Gegensatz zur Individualbesteuerung sieht die Initiative vor, dass die Einkommen eines Ehepaars für die direkte Bundessteuer weiterhin zusammengerechnet werden. Zudem sollen Ehepaare gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden. Beides soll neu in der Verfassung stehen. Das Parlament hat drei Jahre Zeit, die Initiative per Gesetz umzusetzen. Tritt bis 2030 kein entsprechendes Gesetz in Kraft, muss der Bundesrat die sogenannte alternative Steuerberechnung einführen: Dabei wird die direkte Bundessteuer eines Ehepaars sowohl nach der gemeinsamen Besteuerung berechnet als auch nach der Besteuerung von Unverheirateten. Das Ehepaar bezahlt dann den tieferen Betrag. Die finanziellen Auswirkungen der Initiative hängen von der Umsetzung durch Bundesrat oder Parlament ab. Gestützt auf die heutigen Steuertarife dürften je nach Umsetzung bei der direkten Bundessteuer vor allem Ehepaare insgesamt um schätzungsweise 680 Millionen bis 3 Milliarden Franken pro Jahr entlastet werden. Auf Kantonsebene würde hingegen ab 2032 die Individualbesteuerung gelten, falls dies bis dahin gesetzlich nicht angepasst wird.
- Formulierung
- Wollen Sie die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» annehmen?
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
Änderung vom 19. Dezember 2025 des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial (Kriegsmaterialgesetz, KMG)
- Beschreibung
Ausgangslage
Das Kriegsmaterialgesetz legt fest, unter welchen Voraussetzungen Waffen, Waffensysteme und Waffenteile exportiert werden dürfen. Ein Export wird beispielsweise nicht bewilligt, wenn das Bestimmungsland in einen bewaffneten Konflikt verwickelt ist oder Menschenrechte verletzt. Ausgeschlossen ist ein Export auch, wenn das Risiko besteht, dass das Material gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt oder unerlaubt weitergegeben wird.
Die Vorlage
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat die Sicherheitslage in Europa deutlich verschlechtert. Damit der Bundesrat angemessen auf die neuen Herausforderungen reagieren kann, hat das Parlament beschlossen, die Bedingungen für den Export von Kriegsmaterial anzupassen. Sofern es mit der Neutralität und den aussen- und sicherheitspolitischen Interessen vereinbar ist, darf Kriegsmaterial neu an einen Partnerstaat geliefert werden, der in einen bewaffneten Konflikt verwickelt ist. Neu kann der Bundesrat auch von den Bewilligungskriterien abweichen, wenn ausserordentliche Umstände bestehen und dies zur Wahrung der Interessen der Schweiz erforderlich ist. Staaten, die Schweizer Kriegsmaterial kaufen, müssen zudem nicht mehr in jedem Fall zusichern, dass sie dieses nur mit Einwilligung der Schweiz an andere Länder weitergeben. Bewilligungen müssen weiterhin immer mit dem Neutralitätsrecht, den Menschenrechten und anderen internationalen Verpflichtungen vereinbar sein. Gegen diese Änderungen wurde das Referendum ergriffen. Deshalb wird die Vorlage dem Volk zur Abstimmung vorgelegt.
- Formulierung
- Wollen Sie die Änderung vom 19. Dezember 2025 des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial (Kriegsmaterialgesetz, KMG) annehmen?
- Ebene
- Bund
- Art
- Fakultatives Referendum
Kantonale Vorlagen
Nachtrag zum Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (Finanzierung ambulante Leistungen im Bereich Wohnen)
- Beschreibung
Ausgangslage
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) wurde 1948 geschaffen und ist das wichtigste Sozialwerk der Schweiz. 2,6 Millionen Menschen erhalten heute eine AHV-Rente. Für viele von ihnen ist sie das zentrale Einkommen im Alter. Die Stimmberechtigten haben im März 2024 die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV Rente)» angenommen. Die Initiative legt fest, dass alle Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente eine 13. AHV-Rente erhalten. Die erste Auszahlung erfolgt im Dezember 2026.
Folgen der 13. AHV-Rente
Mit dem Volksentscheid zur 13. AHV-Rente wird die AHV ausgebaut. Ab 2026 erhalten unverheiratete Rentnerinnen und Rentner bis zu 2520 Franken mehr Rente pro Jahr. Für Ehepaare sind es maximal 3780 Franken. Die Auszahlung erfolgt einmal pro Jahr, jeweils im Dezember.
Die Vorlage
Das Parlament hat im Juni 2026 beschlossen, einen Teil der 13. AHV-Rente zu finanzieren, indem die Mehrwertsteuer erhöht wird: Der Normalsatz steigt um 0,4 Prozentpunkte von heute 8,1 Prozent auf 8,5 Prozent. Der Sondersatz für die Hotellerie wird von heute 3,8 Prozent auf 4 Prozent erhöht. Der reduzierte Satz von 2,6 Prozent wird hingegen nicht erhöht. Gewisse alltägliche Güter wie Nahrungsmittel, Medikamente, Zeitungen, Zeitschriften und Bücher oder bestimmte Arbeiten oder Güter in der Landwirtschaft werden also nicht stärker belastet.
- Formulierung
- Wollen Sie dem Nachtrag zum Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (Finanzierung ambulante Leistungen im Bereich Wohnen) zustimmen?
- Ebene
- Kanton
- Art
- Obligatorisches Referendum
III. Nachtrag zum Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (Inklusive familienergänzende Kinderbetreuung)
- Beschreibung
So ist es heute
Das Gesetz über die Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (BehG) gilt seit 2013. Es regelt die Finanzierung von Einrichtungen, die Angebote für Menschen mit Behinderung anbieten: Wohn- , Arbeits- und Tagesstrukturangebote, sogenannte stationäre Angebote. Der Kanton finanziert den Aufenthalt von Menschen mit Behinderung in diesen Angeboten. Ambulante Angebote, die das Wohnen zu Hause fördern, finanziert der Kanton heute nur zum Teil. Wenn eine Person mit Behinderung selbständig wohnen will, muss sie die Finanzierung für die nötigen Angebote selbst organisieren. Oft reicht die Finanzierung aber nicht. 2014 unterschrieb die Schweiz die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UNBRK). Darin steht: Menschen mit Behinderung haben das Recht, selbst zu entscheiden, wo und mit wem sie wohnen wollen. Das BehG genügt dieser Anforderung heute nicht. Zudem haben sich die Bedürfnisse der betroffenen Personen geändert. Sie wünschen sich mehr Selbstbestimmung und Selbständigkeit.
Das ist neu
Der Nachtrag zum BehG regelt die Finanzierung für ambulante Angebote im Bereich Wohnen. Die Unterstützung orientiert sich am Bedarf der betroffenen Person. Sie kann damit künftig die nötigen Begleitangebote einkaufen und so in der eigenen Wohnung leben. So funktioniert das neue Modell: Menschen mit Behinderung erfassen ihre Bedürfnisse für das selbständige Wohnen. Eine unabhängige Einschätzungsstelle prüft den Bedarf. Sie empfiehlt dem Kanton dann den Umfang der Unterstützung. Der Kanton legt die Unterstützung in einer Begleitgarantie fest.
Die betroffene Person kann mit der Begleitgarantie die nötige Unterstützung einkaufen. Die Leistungsanbieter rechnen danach mit dem Kanton ab. Das neue Modell verändert die Kostenstruktur. Bei den ambulanten Angeboten entstehen Mehrkosten von 1,84 Millionen Franken pro Jahr. Gleichzeitig bremst das Modell die wachsenden Kosten bei den stationären Angeboten. Mehr Menschen wohnen zu Hause. Dadurch sinken die Beiträge des Kantons an stationäre Angebote. Bis 2034 rechnet der Kanton mit einer Kostensenkung von rund 10 Millionen Franken pro Jahr. Der Kantonsrat stimmte dem Nachtrag zum BehG im Juni 2026 einstimmig zu. Zudem stimmte er dem Vorschlag der vorberatenden Kommission zu, die bestehenden Einrichtungen dabei zu beraten, ihre Angebote anzupassen.
Referendum
Bei Entscheiden des Kantonsrates über neue jährliche Ausgaben von mehr als 1,5 Millionen Franken braucht es eine Volksabstimmung. Das ist das obligatorische Finanzreferendum. Deshalb stimmen wir am 29. November 2026 über den Nachtrag zum BehG ab.
- Formulierung
- Wollen Sie dem III. Nachtrag zum Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (Inklusive familienergänzende Kinderbetreuung) zustimmen?
- Ebene
- Kanton
- Art
- Obligatorisches Referendum
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Abstimmungsbroschüre Bund (PDF, 1.78 MB) | Download | 0 | Abstimmungsbroschüre Bund |
| Abstimmungsbroschüre Kanton (PDF, 7.87 MB) | Download | 1 | Abstimmungsbroschüre Kanton |