Öffentliche Planauflagen Gemeinde Oberriet / TZP Eichau und Annamad, Oberriet, BG Kolb Elektro Verwaltungs AG, BG Krantransporte Gschwend, BG Hug Gamschol AG
Der Gemeinderat Oberriet hat in Anwendung von Art. 34ff des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) folgende Rahmennutzungspläne erlassen:
- Teilzonenplan Eichau Oberriet
- Teilzonenplan Annamad Oberriet
Die Pläne betreffen die Einzonung von übrigem Gemeindegebiet in Industriezone (Eichau) bzw. Landwirtschaftszone in Intensivlandwirtschaftszone (Annamad) im Zusammenhang mit geplanten Betriebserweiterungen der Kolb Elektro Verwaltungs AG und Krantransporte Gschwend (Eichau) sowie der Schweinemast Hug Gamschol AG (Annamad). Das Kantonsforstamt St. Gallen hat in diesem Zusammenhang am 26. April 2022 bzw. 27. April 2022 in Anwendung von Art. 10 und 13 des eidgenössischen Waldgesetzes (SR 921.0) die negative Waldfeststellung erlassen.
Zusammen mit den oben erwähnten Plänen werden folgende Baugesuche koordiniert und während derselben Frist öffentlich aufgelegt:
Baugesuch der Kolb Elektro Verwaltungs AG für die Betriebserweiterung (Neubau Halle) auf dem Grundstück Nr. 2050, Eichaustrasse, 9463 Oberriet
Baugesuch der Krantransporte Gschwend für die Betriebserweiterung (Neubau Halle) auf dem Grundstück Nr. 6004, Eichaustrasse, 9463 Oberriet
Baugesuch der Schweinemast Hug Gamschol AG für die Betriebserweiterung (Neubau Schweinemaststall) auf dem Grundstück Nr. 2783, Annamad, 9463 Oberriet
Die Teilzonenpläne, die Baugesuche sowie die negativen Waldfeststellungen, alle Projekt- und Planunterlagen sowie die Beschlüsse des Gemeinderates liegen während 30 Tagen, das heisst vom Montag, 23. Mai 2022, bis zum Dienstag, 21. Juni 2022, im Rathaus Oberriet, Hochbauamt, 2. Stock, Büro Nr. 23, zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Gegen die oben erwähnten Pläne, gegen das Baugesuch, die negativen Waldfeststellungen sowie den Beschluss des Gemeinderates kann innert der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat Oberriet erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.