Pilze sicher sammeln und geniessen

25. Juli 2025
Von August bis Oktober können heimische Pilzenthusiasten ihre Funde wieder in der Kleinviehhalle in Altstätten kontrollieren lassen. Die Pilzkontrollstelle ist ein gemeinsames Angebot der sechs Gemeinden im Oberen Rheintal.

Zwischen Ästen, Moos und Laub recken sie wieder ihre Köpfe heraus: braune, weisse, kleine und grosse Pilze. Im Rheintal gibt’s zwischen 500 und 1000 verschiedene Arten, wovon gut 100 essbar sind. Damit am Ende nur das Gute in der Pfanne landet, bieten die Stadt Altstätten und die Gemeinden Eichberg, Marbach, Oberriet, Rebstein und Rüthi eine gemeinsame Pilzkontrolle an.

Pilzkontrollstelle

Sammlerinnen und Sammler können ihre Pilze jeweils am Dienstag, Freitag und Sonntag von 18.00 bis 19.00 Uhr in der Kleinviehhalle (Sauhalle) in Altstätten prüfen lassen. Neben Karin Frehner und Joy von Kameke begutachtet neu auch Heidi Moser die Naturschätze. In dringenden Fällen sind die drei Fachpersonen auch ausserhalb der ordentlichen Zeiten erreichbar:

  • Karin Frehner, Tel. 077 405 34 61
  • Joy von Kameke, Tel. 079 785 82 56
  • Heidi Moser, Tel. 071 720 14 82

 

Tipps fürs Pilze sammeln

Pilze findet man fast überall – im Wald, auf Wiesen, in Gärten und sogar am Strassenrand. Etwa 40 Prozent wachsen in Symbiose mit einem Baum und finden sich daher oft an deren Füssen. Gesammelt werden darf täglich, allerdings gilt eine Beschränkung von zwei Kilogramm pro Person und Tag. Für die Kontrolle sollten die Pilze sorgfältig mitsamt der ganzen Stielbasis entnommen werden. Meist reichen ein bis zwei Exemplare pro Sorte aus.

Pilzsammel-Beschränkungen (Art. 3 ff. des Reglementes über den Pilzschutz)

Das Sammeln von Pilzen ist an allen Wochentagen erlaubt. Eine Person darf pro Tag nicht mehr als insgesamt 2 kg von allen Pilzarten sammeln.

Das organisierte (bzw. gewerbsmässige) Sammeln von Pilzen in Gruppen von mehr als 3 Erwachsenen, welche nicht der gleichen Familie angehören, ist verboten. Ebenfalls untersagt ist das mutwillige Zerstören sowie das Ausgraben des Pilzkörpers im Boden, der Gebrauch von Hacken, Rechen und anderen Geräten.

Polizeiorgane, Pilzkontrolleur/innen, Forstbeamt/innen, Wildhüter/innen, Jagd-, Fischerei- und Pflanzenschutzaufseher/innen haben die Einhaltung der Pilzschutzbestimmungen zu überwachen und Verstösse anzuzeigen. Die Aufsichtsorgane haben sich bei begründetem Verdacht der Widerhandlung gegen die Pilzschutzbestimmungen von verdächtigen Personen den Inhalt von Sammelbehältnissen, wie Rucksäcken und Taschen, vorzeigen zu lassen; deren Personalien feststellen zu lassen; Sammelbehältnisse, Werkzeuge und Transportmittel sowie widerrechtlich gesammelte Pilze bis zum Eintreffen der Polizei sicherzustellen.

Übertretungen der Beschränkungsvorschriften werden nach Art. 25 der Naturschutzverordnung (sGS 671.1, abgekürzt NSV) geahndet.

 

Bild Pilzkorb
Von August bis Oktober können die gesammelten Pilze wieder in der Kleinviehhalle Altstätten kontrolliert werden.