Mofa und E-Bike Einlösung

Mofas und E-Bikes werden seit 2013 beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt eingelöst. Bisher waren die Gemeinden für die Mofaeinlösung zuständig. Mofas müssen ab dem 01. Juni 2015 nicht mehr jährlich nachgeprüft werden.

Neue Vignette

Alle Halterinnen und Halter von Mofas oder E-Bikes mit gültiger Vignette erhalten im nächsten Februar automatisch eine Proforma-Rechnung für die Vignette des neuen Jahres.

Nach erfolgter Zahlung stellen wir Ihnen die neue Vignette per Post zu. Wünschen Sie keine neue Vignette für das neue Jahr, so betrachten Sie die Rechnung als gegenstandslos.

Ein Motorfahrrad darf erst in Verkehr gesetzt werden, wenn es mit einem Fahrzeugausweis und dem im Fahrzeugausweis eingetragenen Kontrollschild versehen ist. Das Kontrollschild ist gültig, wenn auf diesem eine Kontrollmarke (Vignette) mit der entsprechenden Jahreszahl aufgeklebt ist.

Die Kontrollmarke ist gültig ab dem 1. Januar des Jahres, dessen Zahl sie trägt und bleibt gültig bis zum 31. Mai des folgenden Jahres.

Wird der Standort eines Motorfahrrades in einen anderen Kanton verlegt, so ist beim neuen Standortkanton ein neues Kontrollschild einzuholen, wenn die frühere Zulassung abgelaufen ist.

Haftpflichtversicherung

Für das Motorfahrzeug ist eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Eine solche Kollektivversicherung bietet der Kanton an. Diesbezügliche Privatversicherungen gibt es keine mehr.

Link zum Strassenverkehrsamt