Elternschaftsbeiträge

Eltern mit zivilrechtlichem Wohnsitz im Kanton St.Gallen haben bei der Geburt eines Kindes gemäss dem Gesetz über Elternschaftsbeiträge (sGS 372.1) Anspruch auf Elternschaftsbeiträge, wenn sich wenigstens ein Elternteil persönlich der Pflege und Erziehung des Kindes widmet und der Lebensbedarf durch das Einkommen nicht gedeckt ist. Der anspruchsberechtigte Elternteil erhält die Beiträge für die ersten sechs Monate nach der Geburt eines Kindes. In Härtefällen können die Beiträge für den Monat vor und höchstens ein Jahr nach der Geburt ausgerichtet werden.

 

Nicht anspruchsberechtigt sind Eltern, die - bei der Geburt des Kindes den Wohnsitz nicht im Kanton St. Gallen hatten oder - Sozialhilfe beziehen oder - erforderliche Auskünfte vorenthalten.

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