Allgemeines

Für Kinder und Jugendliche, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen können, ist die Betreuung in einer Pflegefamilie ein wichtiges Angebot.

Wer in der Schweiz Kinder in seine Familie aufnehmen will, benötigt eine kantonale Bewilligung. Dies gilt auch für Personen, die ein verwandtes Kind in ihre Familie aufnehmen wollen.

Im Kanton St.Gallen klärt das Amt für Soziales die Eignung und die Voraussetzungen für die Aufnahme eines Pflegekindes ab und besucht die Pflegefamilien regelmässig.

Familienpflege

Wer entgeltlich oder unentgeltlich Kinder regelmässig im Rahmen von Kriseninterventionen in seinen Haushalt aufnehmen will, benötigt unabhängig von der Dauer der Aufnahme eine Bewilligung.

Tagespflege

Als Tagespflege gilt die regelmässige Betreuung tagsüber von höchstens fünf Kindern unter zwölf Jahren.

Aufsicht

Als Pflegekinderaufsichts-Person wurde die Vermittlerin Strebel Monika vom Verein Tagesfamilien Oberes Rheintal, 9463 Oberriet ernannt. Als Aufsichtsperson hat die die Aufgabe, mindestens einmal jährlich den Kontrollbericht der Sozialkommission Oberriet einzureichen.

Tageseltern gesucht

Die zukünftigen Tageseltern werden an Aus- und Weiterbildungskursen auf ihre anspruchsvolle Tätigkeit vorbereitet. In ihrer Arbeit werden sie von der Vermittlerin unterstützt und begleitet.

Weitere Auskunft erteilt Strebel Monika vom Verein Tagesfamilien Oberes Rheintal, 9464 Rüthi

Tagesfamilien Oberes Rheintal

Amt für Soziales - Abteilung Familie und Sozialhilfe

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