Auf den 1. August 2005 sind das neue Chemikaliengesetz und die darauf abgestützten Verordnungen in Kraft gesetzt worden. Allgemein werden dadurch die Bestimmungen von gefährlichen Chemikalien wesentlich geändert.
Die bisherigen Bewilligungspflichten für den Verkehr mit Giften (allgemeine Bewilligung A bis E sowie Giftscheine, Giftbuch I und II) werden abgeschafft. An deren Stelle treten andere Bestimmungen, welche die Abgabe an die breite Öffentlichkeit einschränken.

Weiterführende Informationen:
Infos zum neuen Chemikalienrecht
Kanton St. Gallen - Chemikalien

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