Festwirtschaftspatent
Bitte beachten Sie, dass das Merkblatt Brandsicherheit (inkl. die Weisungen des Amtes für Feuerschutz) integrierender Bestandteil der Patenterteilung sein wird und diese Bestimmungen zwingend einzuhalten sind. Allenfalls ist die Einholung einer brandschutztechnische Bewilligung des Amtes für Feuerschutz oder eine Abnahme des Brandschutzes durch den Feuerschutzbeamten vor der Veranstaltung notwendig.
Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen bei Grossanlässen das Patentgesuch mindestens zwei Monate im Voraus bei der Gemeinderatskanzlei Oberriet einzureichen und bereits bei der Planung der Veranstaltung die Unterlagen zur Brandsicherheit zu berücksichtigen.
Für Grossveranstaltungen ist in jedem Fall ein Sicherheits- und Parkkonzept zu erarbeiten.
Weiters bilden die Vorschriften betreffend Abgabe alkoholischer Getränke integrierender Bestandteil einer allfälligen Patenterteilung und sind zwingend einzuhalten.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeinderatskanzlei | +41 71 763 64 20 | kanzlei@oberriet.ch |
Name | |||
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01_Formular_Festwirtschaftspatent | Download | 0 | 01_Formular_Festwirtschaftspatent |
02 Merkblatt Abgabe alkoholischer Getränke | Download | 1 | 02 Merkblatt Abgabe alkoholischer Getränke |
03 Merkblatt für Festwirtschaften | Download | 2 | 03 Merkblatt für Festwirtschaften |
04 Merkblatt Brandschutztechnische Beurteilung und Bewilligung von Grossanlässen (W2) | Download | 3 | 04 Merkblatt Brandschutztechnische Beurteilung und Bewilligung von Grossanlässen (W2) |
05 Merkblatt Dekorationen in Räumen (W6) | Download | 4 | 05 Merkblatt Dekorationen in Räumen (W6) |
06 Merkblatt Zeltbauten und Tribünen (W7) | Download | 5 | 06 Merkblatt Zeltbauten und Tribünen (W7) |
07 Flüssiggas an Veranstaltungen (W12) | Download | 6 | 07 Flüssiggas an Veranstaltungen (W12) |
Name |
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