Basierend auf das neue Planungs- und Baugesetz wird die Ortsplanung gesamthaft überarbeitet, um eine passende Grundlage für die zukünftige Bebauung sowie Nutzung zu erreichen. Im Zentrum steht, den Charakter der 5 Dörfer sowie der Weiler zu wahren und der Wirtschaft das notwendige Entwicklungspotential zur Verfügung zu stellen.

Im Rahmen der Gesamtrevision sollen die Planungsinstrumente der Gemeinde Oberriet, bestehend aus der kommunalen Richtplanung sowie der Nutzungsplanung (Zonenplan, Baureglement, Schutzverordnung) im Hinblick auf die erwünschte Entwicklung der Gemeinde vollständig revidiert werden. Schwerpunkt aus diesen übergeordneten Grundlagen ist die Umsetzung der Siedlungsentwicklung gegen innen (Innenentwicklung). Die Gemeinde möchte mit der Revision zudem das kommunale Leitbild und die Masterplanung Oberriet umsetzen.

Am 3. März 2013 hat das Schweizervolk die Revision des Bundesgesetzes über die Raumplanung gutgeheissen. Das Ergebnis hat deutlich gezeigt, dass die Bevölkerung eine Änderung in der Raumplanung will. Die Zersiedlung soll gestoppt werden. Mit dem revidierten Raumplanungsgesetz macht der Bund konkrete Vorgaben. Damit hat er einen eigentlichen Paradigmenwechsel in der Raumplanung eingeleitet. Unter anderem ist der Bedarf an Siedlungsgebiet für die nächsten 25 Jahre im kantonalen Richtplan nach sehr restriktiven Rahmenbedingen festzulegen. Entsprechend hoch sind die Anforderungen für Neueinzonungen. So ist unter anderem der Bedarf konkret nachzuweisen. Das Kulturland ist zu schützen, die inneren Nutzungsreserven sind zu nutzen, die Erschliessung soll rationell und kostensparend erfolgen und die Verfügbarkeit ist rechtlich abzusichern. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass es künftig schwierig und aufwändig wird, neues Bauland einzuzonen.

Der revidierte kantonale Richtplan sowie das neuen Planungs- und Baugesetz verlangen von den Gemeinden einen konsequenten Fokus auf die Entwicklung nach innen. Das bedeutet, dass neue Bauzonen erst dann ausgeschieden werden dürfen, wenn die inneren Reserven konsequent mobilisiert wurden. Aufgrund der neuen, strengeren Berechnungsvorgaben reichen die Baulandreserven der Gemeinde Oberriet neu für die nächsten 25 Jahre und nicht wie bisher errechnet für 15 Jahre.

Die Gemeinde ist verpflichtet, die Erhältlichkeit des Baulands abzuklären und wo nötig rechtlich zu sichern. Dazu sieht das neue Planungs- und Baugesetz des Kantons St. Gallen sogar ein gesetzliches Kaufrecht an bereits einzonierten Grundstücken vor. Der Gemeinderat und die Planungskommission streben jedoch an, dass einvernehmliche Lösungen mit den Grundeigentümern individuell erarbeitet werden. Damit kann besser auf die einzelnen Bedürfnisse eingegangen werden – konkret wird ein zeitlicher Rahmen zugesprochen innert welchem ein Grundstück überbaut werden soll. Allerdings ist niemand verpflichtet, dieses Angebot zu nutzen und einen solchen Vertrag einzugehen.

 

Baulandumfrage und Inventaraufnahme

Im Rahmen des aktuell laufenden Ortsplanungsprozesses wurden sämtliche Kulturgüter sowie die geschützten Naturobjekte innerhalb der Politischen Gemeinde gesichtet und neu beurteilt. Zudem wurde eine Umfrage bei den Grundeigentümern von nicht bebautem Bauland durchgeführt. Im Frühsommer 2019 wird mit weiteren Ergebnissen gerechnet.

Weitere Informationen finden Sie in der Medienmitteilung vom 21. November 2018.

 

Ergebnis Baulandumfrage

Zwischenzeitlich wurde die Baulandumfrage ausgewertet und kann nun der Bevölkerung zugäng­lich gemacht werden. Dabei war es den Projektverantwortlichen ein Anliegen, die betroffenen Grundeigentümer von freien Baulandflächen zuerst über das Ergebnis zu informieren. Zu diesem Zweck wurden all jene zu einer Informationsveranstaltung am 10. September 2019 eingeladen. Die Gemeinde freute sich sehr darüber, dass über 200 interessierte Personen der Einladung gefolgt sind.

Die Ergebnisse und weitere Informationen finden Sie in der Medienmitteilung vom 13. September 2019.

 

Ortsplanungsrevision steht vor der öffentlichen Auflage

Nachdem noch im 2023 das öffentliche Mitwirkungsverfahren abgeschlossen werden konnte, steht die Ortsplanungsrevision kurz vor dem Abschluss. Es ist vorgesehen, den Zonenplan und das Baureglement im ersten Semester 2024 öffentlich aufzulegen.

 

Raumplanung
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