Das Betreibungsbegehren leitet das Betreibungsverfahren ein. Das Begehren ist vollständig ausgefüllt und unterzeichnet dem zuständigen Betreibungsamt am Hauptwohnsitz (natürliche Personen) bzw. Hauptsitz gemäss Handelsregister (juristische Personen) des Schuldners per Post einzureichen.

Die Kosten für die anschliessende Ausstellung und den Versand des Zahlungsbefehls bemessen sich an der Höhe der Forderung:

Forderung über Forderung bis Gebühr
Fr. 0.00 Fr. 100.00 Fr. 21.00
Fr. 100.00 Fr. 500.00 Fr. 34.00
Fr. 500.00 Fr. 1'000.00 Fr. 54.00
Fr. 1'000.00 Fr. 10'000.00 Fr. 74.00
Fr. 10'000.00 Fr. 100'000.00 Fr. 104.00
Fr. 100'000.00 Fr. 1'000'000.00 Fr. 204.00
ab Fr. 1'000'000.00   Fr. 404.00

gültig ab 01.01.2024

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